Abgabe eines negativen Corona-Tests

Regeln für den Trainingsbetrieb

Wir bitten darum weiterhin einen negativen Corona-Test für die Teilnahme am Trainingsbetrieb abzugeben, wir werden in den kommenden Tagen intern beraten, wie wir mit den neuen Regeln verfahren. Wir akzeptieren die 60 h Bescheinigungen der Schule.

Regeln für den Kursbetrieb

In Absprache mit den Übungsleitern haben wir uns entschlossen die Testpflicht bis zu den Sommerferien für die Anfängerschwimmkurse beizubehalten. In einem Schwimmkurs kann der Abstand zwischen Übungsleitern und den Kindern nicht immer eingehalten werden und zur Sicherheit der Kursteilnehmer sowie Übungsleiter werden wir von allen Beteiligten ein negativen Corona-Schnelltest verlangen. Gerne könnt ihr weiterhin direkt bei uns vor Ort einen Corona-Schnelltest durchführen.