Hygieneregel für den Trainings-/Kursbetrieb

Nachfolgend findet ihr die aktuellen Hygieneregeln für den Trainings-/Kursbetrieb der Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.. Bitte informiert euch im Vorfeld über die gültigen Regeln am jeweiligen Trainingstag. Die Regeln werden regelmäßig an die gültigen Verordnungen angepasst und aktualisiert.

Rückfragen zu den Regeln bitte an corona[at]wasserfreunde-muehlacker.de . Bitte richtet keine Anfragen an die Trainer bzw. Übungsleiter.

Stand: 04.12.2021- gez. M. Haase (1. Vorsitzender)

Allg. Hygiene-Regeln Training

Hallenbad Mühlacker: Rappstraße 38; 75417 Mühlacker

Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.; Rappstraße 38; 75417 Mühlacker,

Vertreten durch: M. Haase (1. Vorsitzender)

Für die Trainingsgruppen sind die jeweiligen Übungsleiter verantwortlich, die durch den Verein eine Schulung über die Abläufe erhalten.

Regelung in der Basisstufe:

Die Teilnahme am Training bzw. am Kurs ist für nicht immunisierten Personen nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises möglich. Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpft oder genesen. Diese haben einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen, der im System erfasst wird.

Eine nicht-immunisierte Person ist eine Person, die weder geimpft noch genesen ist. Nicht-immunisierte Personen haben einen auf sich ausgestellten negativen Testnachweis (nicht älter als 24 h bzw. 48 h bei PCR) vorzulegen.

Regelung in der Warnstufe sowie Alarmstufe I:

In der Warnstufe bzw. Alarmstufe I ist die Teilnahme am Training bzw. am Kurs nur für geimpfte und genesene Personen möglich (2G). Eine Teilnahme von nicht immunisierten Personen ist ausgeschlossen, außer sie erfüllen die folgenden Kriterien und müssen dann einen tagesaktuellen offiziellen negativen Antigenschnelltest vorlegen:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen,
  • Eine Impfung ist aus medizinischen Gründen nicht möglich (ärztlicher Nachweis muss vorgelegt werden)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

Regelung in der Alarmstufe II:

In der Alarmstufe II ist die Teilnahme am Training bzw. am Kurs nur für geimpfte und genesene Personen möglich. Zusätzlich muss ein tagesaktueller offizieller negativer Antigenschnelltest vorgelegt werden (2G+).

Folgende Personen sind aufgrund ihres Immunzustandes von der Vorlage eines tagesaktuellen Antigenschnelltestes ausgenommen:

  • Vollständig geimpfte die ihre Auffrischimpfung bekommen haben,
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine Teilnahme von nicht immunisierten Personen ist ausgeschlossen, außer sie erfüllen die folgenden Kriterien und müssen dann einen tagesaktuellen offiziellen negativen Antigenschnelltest vorlegen:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen,
  • Eine Impfung ist aus medizinischen Gründen nicht möglich (ärztlicher Nachweis muss vorgelegt werden)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

Regeln für Kinder und Jugendliche in allen vier Stufen:

Asymptomatische Kinder bis einschließlich 5 Jahren sowie nicht eingeschulte Kinder zählen als getestete Personen und müssen keinen Testnachweis vorlegen.

Schülerinnen und Schüler (einer Grundschule, weiterführenden Schule, usw.) bis einschließlich 17 Jahren  zählen als getestet, wenn sie durch eine Bescheinigung oder Ausweisdokument ihren Schülerstatus glaubhaft machen können und an den schulischen Tests teilnehmen. Als Nachweis akzeptieren wir folgende Dokumente: Schülerausweis, Schülerfahrkarte, Jahreszeugnis, Ausweis und wenn keins vorliegt ggf. das Erscheinungsbild. In den Ferien gilt diese Regel nicht!

Sollten weitere Regeln durch die Landesregierung erlassen werden, dann treten diese Regeln im Verein mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies kann zum kurzfristigen Ausschluss bestimmter Gruppierungen vom Wettkampf führen.

Die Wasserfreunde bieten für Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Schwimmerinnen und Schwimmer keine Coronatests vor dem Training mehr an. Für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Wasserfreunde werden vor dem Training kostenfreie Corona-Schnelltest zur Verfügung gestellt.

Die Einschränkung der Trainings-/Kursteilnehmeranzahl erfolgt aufgrund der zum Zeitpunkt des Trainings gültigen Corona-Verordnung sowie Corona-Verordnung Sport bzw. Bäder des Landes Baden-Württemberg.

Für die Trainingsstätten Hallenbad und Freibad gelten gesonderte Beschränkungen und werden explizit aufgeführt.

Das Training erfolgt in festen Gruppen und auf zugewiesenen Bahnen.

Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur in völlig gesundem Zustand möglich. Bei Anzeichen von Symptomen einer Covid-19-Erkrankung ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Wer innerhalb der letzten 5 Tage positiv auf Corona getestet wurde bzw. Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte ist vom Training ausgeschlossen und darf erst nach dem Vorlegen eines negativen PCR Tests (nicht älter als 24 h) teilnehmen.

Eine Teilnahme am Training ist nur möglich, wenn man in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland war bzw. einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegt, der nicht älter als 24 h ist.

Bei Krankheitsanzeichen bzw. einem positiven Corona-Test innerhalb von 14 Tagen nach der Teilnahme am Training meldet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. ein Vereinsvertreter unverzüglich und eigenverantwortlich beim zuständigen Gesundheitsamt sowie bei der Geschäftsstelle der Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V. (info [at] wasserfreunde-muehlacker.de).

Einhaltung der AHA-Regeln:

  1. Abstand halten (kontaktarmer Sport)
  2. Hygiene praktizieren
  3. Medizinischer Mund-Nasenschutz tragen, wenn vorgeschrieben

Die Teilnahme am Trainingsbetrieb der Wasserfreunde erfolgt unter Einhaltung der Hygieneregeln und eigenverantwortlich.

Tätigkeit Mindestabstand Tragen von Mundschutz
An Land stehend, ohne Übung auszuführen. Bsp. Warten auf Einlass oder Trainingsbeginn  min. 1,5 m Ja
Beim Umziehen vor und nach dem Training min. 1,5 m Ja/Nein
Beim Ausführen von Sportübungen (an Land), zum Beispiel bei der Athletik oder bei aufrechter Haltung im Wasser  min. 2,0 m Nein
Im Wasser beim Schwimmen von Bahnen min. 2,0 m Nein
Im Wasser beim Kursbetrieb min. 2,0 m zu jeder Seite Nein

Für die Überprüfung von Impf- bzw. Genesennachweise müssen diese ausschließlich in digitaler Form zusammen mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Die Nachweise werden von uns digital überprüft.

Die Trainingsteilnehmer und die Übungsleiter registrieren sich im Vorfeld beim Betreten des Bades mithilfe ihres Mitgliedsausweises. Dadurch erfolgt die Registrierung des Eintritts. Diese Daten werden 4 Wochen elektronisch gespeichert.

Mit der Unterschrift der Hygieneregeln wird der Speicherung der Kontaktdaten für die Kontaktverfolgung zugestimmt.

Die Übungsleiter tragen die Verantwortung für die teilnehmenden Schwimmerinnen und Schwimmer im Badbereich und haben dafür Sorge zu tragen, dass der Abstand und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zwingend eingehalten werden.

Die Sportlerinnen und Sportler haben den Anweisungen der Übungsleiter Folge zu leisten.

Ausschließlich Eltern der SwimStar-Kurse Grün, Blau und Schwarz dürfen ihre Kinder aus den Umkleiden nach Kursende abholen. Für den kurzfristigen Aufenthalt zum Abholen der Kinder aus den Umkleiden des Hallenbades muss kein 3G-Nachweis vorlegt werden.  Es besteht aber Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung!

Beim Nichteinhalten der Regeln erfolgt der Ausschluss vom Training.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg zum jeweiligen Trainingstag und Corona-Verordnung Sport.

Mühlacker, den 06.06.2021

gez. M. Haase (1. Vorsitzender)

Hygieneregeln Training

Regeln für das Training im Hallenbad

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung gibt es keine Personenbegrenzungen mehr. Der Mindestabstand von 1,5 m soll zu jeder Zeit eingehalten werden.

Unter dem Vordach, in der Eingangshalle und im Umkleidebereich muss eine medizinische Mund-Nasenmaske korrekt getragen werden.

Das Training erfolgt auf einer Einzelbahn, damit der Sport kontaktarm erfolgen kann. Während des Trainings soll beim Schwimmen und beim Warten am Beckenrand ein Abstand eingehalten werden. Beim kontaktarmen Sport darf in bestimmten Übungssituationen der Mindestabstand unterschritten werden (z.B. überholen auf der Schwimmbahn usw.). Die Sportausübung ist dann kontaktarm, wenn sie grundsätzlich ohne Körperkontakt durchgeführt wird, ein kurzfristiger Kontakt jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Jeder Trainingsteilnehmer bringt seine eigenen Trainingsutensilien mit bzw. beim Verwenden der Vereinseigenen Trainingsutensilien sind die nach dem Gebrauch zu desinfizieren. Das Verleihen an andere Sportler ist nicht gestattet.

Während des Trainings führen die Wasserfreunde die Aufsichtspflicht im Hallenbad. Es ist kein Badepersonal vor Ort.

Vor dem Hallenbad ist ein Abstand von min. 1,5 m zwischen allen Personen einzuhalten. Es dürfen sich keine Gruppen ansammeln.

In der Vorhalle des Hallenbades ist der Aufenthalt nur für den Einlass gestattet. Wartende Eltern bitten wir in die Cafeteria zu gehen oder vor dem Hallenbad zu warten.

Beim Warten zum Einlass ist eine medizinische Mund-/Nasenmaske korrekt zu tragen.

Der Einlass und Auslass der verschiedenen Gruppen werden zeitlich voneinander getrennt erfolgen. Es wird sichergestellt, dass sich die Gruppen zu keinem Zeitpunkt treffen.

Das Training erfolgt auf Einzelbahnen. Die Trainingsbahnen sind durch Leinen voneinander getrennt.

Es wird jedem Schwimmer ein Pausenbereich zugewiesen, so dass auch hier der Mindestabstand gewährleistet wird.

Die Ansagen und Korrekturen durch den Übungsleiter werden auf ein Minimum reduziert und ein Mindestabstand von 2 m wird eingehalten, sollte der Abstand nicht eingehalten werden, dann ist eine FFP2 Maske zu tragen.

Die eingeteilten Trainingsgruppen sind fix und werden nicht durchmischt.

Das Umziehen erfolgt im zugewiesenen Umkleidebereich und ist zwingend einzuhalten. Bei der Registrierung wird der Bereich auf dem Scanner angezeigt.

Die Nutzung der Toiletten und Duschen ist nach und vor dem Training möglich, wobei in diesen der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zu jeder Zeit eingehalten werden muss. Bitte beachtet die Personenbegrenzungen.

Nach und während des Trainings werden Kontaktflächen regelmäßig desinfiziert und gereinigt. Nach einem Trainingstag erfolgt die Unterhaltsreinigung und Desinfektion der genutzten Bereiche durch die Wasserfreunde.

Die technischen Voraussetzungen (Lüftungsanlage usw.) für einen Corona konformen Trainingsbetrieb werden durch die Stadtwerke Mühlacker gewährleistet.

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