Trainingsbetrieb in der „Warnstufe“

Ab Mittwoch 3.11.2021 wurde die Warnstufe in Baden-Württemberg ausgerufen, damit sind folgende Änderungen im Hinblick auf den Trainingsbetrieb verbunden:

  1. Eine Teilnahme am Training ist nur nach einem 3G-Nachweis möglich. Nicht geimpfte oder genesene Teilnehmer bzw. Trainer müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Schülerinnen und Schüler sind von dieser Regel ausgeschlossen und es gelten weiterhin die Regel mit der Schultestung.
  2. Es gibt keine Beschränkungen bei den Teilnehmerzahlen.