Schwimmbetrieb nach erster Lockerung weiterhin stark eingeschränkt

Liebe Mitglieder,

am vergangenen Wochenende wurde die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Thema Sport veröffentlicht. Laut dieser ist unter strengen Auflagen eine Wiederaufnahme des Schwimmtrainings möglich. Die enthaltenen Auflagen der Corona-Verordnung, vor allem das Einhalten eines Mindestabstand von 1,5m, machen es uns derzeit nicht möglich den Schwimmbetrieb uneingeschränkt wieder aufzunehmen.

Entsprechend der Möglichkeiten werden wir den Schwimmbetrieb gestaffelt wieder aufnehmen und informieren.