Mitglied werden

Der Sport ist für immer mehr Menschen ein wichtiger Bestandteil einer gesunden und attraktiven Lebens- und Freizeitgestaltung. Neben Wettkampf- und Leistungssport treten immer mehr Spaß und körperliches Wohlbefinden in den Vordergrund.

Fragen rund um den Erwerb der Mitgliedschaft sowie Fragen von Mitgliedern beantwortet Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne. Am besten schreiben Sie uns eine Mail.

Aktuelle Mitgliedsbeiträge (Stand 20.02.2019)

Aktive Mitgliedschaft 70,00 € p.a.
Aktive Kurzmitgliedschaft 70,00 € p.a.
Fördermitgliedschaft 36,00 € p.a.

Im Rahmen der Familienmitgliedschaft gelten ermäßigte Mitgliedsbeiträge: 100% für das erste, 50% für das zweite und 25% für das dritte Familienmitglied. Das vierte und alle weiteren Familienmitglieder sind beitragsfrei.
Weitere Infos zur Familienmitgliedschaft entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Die Änderungen der Mitgliedsbeiträge wurden auf der Mitgliederversammlung 2019 beschlossen. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich im Februar und September.

Hinweis: Eine Beitrittserklärung können Sie im Download-Bereich herunterladen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form oder in Textform per Email an die Geschäftsstelle zu richten.
Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.
– Geschäftsstelle –
Rappstraße 38
75417 Mühlacker

Folgende Daten sind dabei anzugeben: Name des Mitglieds, Geburtsdatum und Adresse

Auszug aus der Satzung der Wasserfreunde Mühlacker 1920 e.V.

§ 5  Beendigung der Mitgliedschaft
5.2 Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds ist nur zum 30.06. oder zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muss in schriftlicher Form oder in Textform per Email spätestens am 15.06. bzw. 15.12. eines jeden Jahres bei der Mitgliederverwaltung eingegangen sein, sofern die Mitgliedsdauer von einem Jahr bis dahin erfüllt ist.
5.4 Für ordentliche Mitglieder die im Rahmen der Schwimmschule in den Verein eintreten endet die aktive Kurz-Mitgliedschaft automatisch nach einem Jahr, sofern die Mitgliedschaft nicht durch das Mitglied oder den gesetzlichen Vertreter verlängert wird.
5.5 Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag geltenden Regelungen entsprechend. [Die Austrittserklärung Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.]